Aufgaben des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstandes und beruft sie mit einfacher Stimmenmehrheit ab. Der Aufsichtsrat wacht über die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch den Vorstand. Ihm stehen dabei uneingeschränkte Prüfungs- und Kontrollrechte zu. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat gegenüber verpflichtet, über seine Tätigkeit umfassend Auskunft zu erteilen. Er beschließt vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres über den vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplan für das folgende Geschäftsjahr. Überschreitungen auf der Ausgabenseite bedürfen seiner Einwilligung. Soweit erforderlich, bestätigt er den vom Vorstand aufgestellten Nachtragshaushaltsplan. Der Aufsichtsrat verabschiedet den Jahresabschluss mit Geschäftsbericht und bestellt im Einvernehmen mit dem DFB einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der einmal im Jahr den vom Vorstand erstellten Jahresbericht prüft.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der aktuelle Aufsichtsrat des Bonner SC besteht aus folgenden Personen:
Aufsichtsratvorsitzender Prof. Dr. Bernd Klein (Fans & Zuschauer)
Stellvertr. Aufsichtsratsvorsitzende Susanne König (Kultur)
Lukas Berg (Sport)
Helmut Graf (Corporate Social Responsibility – CSR, Finanzen)
Jürgen Harder (Sponsoring & Marketing, Finanzen)
Dieter Merkens (Recht)
Ralf Wiemann (Sponsoring & Marketing, Finanzen)